Urheberrecht macht sich bezahlt. Jenes EuGH-Urteil, das nun verlangt, dass Druckerhersteller etwa 900 Millionen Euro für Geräte nachzahlen müssen, die zwischen 2001 und 2007 hergestellt wurden gibt zu denken. Der Grund für die Nachzahlung ist, dass man mit diesen Geräten auch ohne Scanner, geistiges Eigentum reproduzieren kann.

Die Initiative „Kunst hat Recht“, die sich seit langem für eine Abgabe auch auf Festplatten ausspricht, findet dieses Urteil begrüßenswert. Zur Festplattenabgabe möchte ich nur so viel anmerken, dass wenn diese in Österreich kommt ein erheblicher Schaden für alle Hardwarehändler zu erwarten ist, auch wenn die Initiative diese nicht sehen möchte.

Wir leben in der EU, freier Warenverkehr ist Realität und wenn ich eine Festplatte um 10€ günstiger im Ausland bekomme, dann wird man sie eben in Deutschland kaufen. Vielleicht nicht der Privatnutzer, aber selbst der kauft online ein und liebt den Preisvergleich.

Insbesondere Unternehmen, die ihre Festplatten erstens in gewissen Mengen beziehen und zweitens mit Sicherheit nicht kaufen um dann Musik darauf zu speichern würden hier zu einer Kunstförderung zwangsverpflichtet. Urheberrecht hin oder her, eine Festplatte ist in erster Linie Bestandteil jedes Computers und gerade im gewerblichen Umfeld nicht mit einer Leerkassette zu vergleichen. Urheberrecht schön und gut, aber man sollte die Kirche im Dorf lassen.

Die WKÖ hat diesbezüglich übrigens über 28.000 Unterschriften gegen diese Abgabe gesammelt, ein Link dorthin findet sich am Ende dieses Artikels.

Urheberrecht – Warum nicht gleich richtig?

Die folgenden Zeilen sind ironisch gemeint, sollen aber zum Denken anregen:

Wenn wir schon Abgaben auf Instrumente zur Reproduktion geistigen Eigentums bezahlen sollten, dann aber bitte auf alle. Hier eine kleine Liste an Dingen zur Reproduktion geistigen Eigentums, die ich bei mir im Büro gefunden habe und für die ich, zumindest vermute ich das, eine solche Abgabe noch nicht entrichtet habe:

  • – Kugelschreiber und Bleistifte – damit lässt sich nahezu alles Reproduzieren
  • – Papier – ein wirklich universelles Speichermedium für Bild und Text
  • – Digitalkameras – ab einer gewissen Auflösung kann ich alles „kopieren“
  • – Pinsel und Farbe – insbesondere Kleinkinder malen gerne ab… Raubkopierer!
  • – meine alte Schreibmaschine – ganze Bücher kann man damit abtippen

Urheberrecht – Kunst hat Recht – die Initiative

Auf deren Webseite kann man Forderungen lesen, die für die Künstler die Wahrung des Urheberrechts sicher stellen sollen. Es wird übrigens nicht gefordert der Öffentlichkeit klar zu machen, dass das downloaden von Musik und Filmen, für die man nicht bezahlt illegal ist – was es auch nicht wirklich ist soweit ich das verstanden habe – lediglich das hochladen ist verboten. Dieses geschieht im Filesharing normalerweise automatisch beim Download, aber generell macht man sich darüber weniger Gedanken. Wenn jeder, der eine Festplatte kauft dafür extra bezahlt, bleibt schon ein wenig Geld übrig so könnte man vermuten.

Kurz zu Downloads – machen Sie es nicht. Auch wenn Sie strafrechtlich vielleicht nicht gleich verfolgt werden, können Sie natürlich privatrechtlich belangt werden. Wie gut fühlen Sie sich dabei, etwas nicht zu bezahlen und dennoch zu konsumieren? Wenn Sie sagen gut, dann versuchen Sie das mal im nächsten Cafe-Haus und beantworten die Frage dann noch einmal.

Zu den Künstlern – ihr sollt zu eurem Recht kommen, aber bitte nicht per Steuer. Es muss zeitgemäße Möglichkeiten geben die geistig schaffenden entsprechend zu entlohnen. Die Menschen müssen umdenken – die Gratiskultur im Netz muss durch Bildung und Information ein wenig zurückgedrängt werden.

Urheberrecht bei Youtube

Eine Sache die mich brennend interessiert ist, wie das mit Youtube ist. Da kann sich jeder völlig legal Filme, Musikvideos usw. kostenlos ansehen. Youtube muss keine AKM-Gebühr bezahlen, die AKM sagt, man verhandle da. Wenn ich einen Blog zum Thema Musik betreibe, darf ich allerdings keine Youtube-Musikvideos einbinden. Da wäre die AKM zur Stelle und würde dezent die Hand aufhalten. Copyright Österreich – warum? Weil mir die ausführenden Künstler zu mehr Besuchern verhelfen würden. Nun gut, schicke ich die Leute eben per Link direkt zu Youtube – das ist ok, das Resultat für den Nutzer ist das selbe, allerdings bleibt es Youtube alleine, das durch eine Werbung auf seiner Webseite Geld verdienen darf. Dem österreichischen Blogbetreiber wird das verwehrt, da die Einnahmen bei einem semiprivaten Blog unter den Gebühren für die AKM liegen dürften. Das ist nicht wettbewerbsverzerrend, das macht es unmöglich einen solchen Blog überhaupt zu betreiben.

Hier ein paar Links zum Thema:

 

Anmerkung: Der obige Artikel spiegelt lediglich die Meinung des Autors wieder, Urheberrecht an sich wird darin nicht kritisiert.