Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshof stellt möglicherweise die Weichen für Zensur im Internet, auch in der EU. Vereinzelt wurde der Zugang zu diversen Seiten schon in der Vergangenheit gesperrt, von Ländern bzw. Providern, die sich auf keinen Rechtsstreit einlassen wollten. Die Sinnhaftigkeit des Urteils ist für mich fragwürdig, hier ein paar Informationen dazu, warum.

Wie kam es zum EuGh Urteil, dass Zensur im Internet möglich mach?

Am Anfang ging es darum, dass ein Rechteinhaber seine Filme auf dem mittlerweile geschlossenen Portal Kino.to fand. Dort war es Besuchern der Webseite möglich, aktuelle Kinofilme kostenlos zu sehen – ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht. Dass es illegal ist, urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung des Urhebers zu publizieren – in welcher Form auch immer – steht außer Frage.

Noch einmal: Wer etwas verbreitet, das ihm nicht gehört macht sich strafbar und schadet dem Urheber! Ebenso, jemand der sich daran beteiligt, und sei es auch nur in dem er oder sie das in dieser Form publizierte Werk konsumiert, unterstützt denjenigen, der hier illegal anbietet.

Was die Urheber konkret wollten war aber nicht nur die Schließung besagter Webseite – und hier fängt die Sache mit der Zensur an. Der Provider, also jenes Unternehmen, das Internetzugänge für Firmen und Privatpersonen zur Verfügung stellt, sollte es unmöglich machen, die Seite aufzurufen. Dieser Provider, im Urteil als Vermittler bezeichnet, wollte dies nicht auf sich sitzen lassen und bekämpfte die entsprechende Verfügung, das Urteil und so weiter, bis es eben jetzt vor dem EuGH landete. Der EuGH gab nun den Urhebern recht und erklärte, dass solche Sperren durchzuführen sind, wenn das Urheberrecht verletzt wird.

Wo ist das Problem? Wenn es illegal ist – warum soll es dann keine Zensur im Internet geben?

Das Problem mit der Zensur im Internet ist immer, dass wenn die entsprechenden Werkzeuge einmal verankert sind, sie auch angewendet werden. Die Entscheidung, ob dann etwas wirklich ein Urheberrecht verletzt, fällt meistens erst nachdem die Sperre bereits aufrecht ist und es zu einem Verfahren kommt. Einstweilig kann kann nämlich recht kurzfristig ein Beschluss dazu gefasst werden. Die Netzwerke Twitter, Facebook, Tumbler usw. sind für viele Menschen heute ein wichtiger Weg geworden sich auszutauschen. Webseiten aus der ganzen Welt ermöglichen es auch, sich über die Meinung anderer Quellen zu Themen des Tagesgeschehens zu informieren als nur über jene der Medien im eigenen Land. Gerade in Ländern wo es mit der Demokratie nicht ganz so gut aussieht, sind deshalb Internetsperren und Zensur im Internet wichtige Instrumente zum Machterhalt. Stellen wir uns vor, jemand würde auf Twitter ein urheberrechtlich geschütztes Gedicht von einem Autor posten und so gegen das Urheberrecht verstoßen. Es ist klar, das man das nicht darf, aber wäre es nun in Ordnung, wenn daraufhin ganz Österreich keinen Zugang mehr zu Twitter hat? Oder Facebook? Oder seinen Blog auf z. B. WordPress.com, weil die Seite auf Grund einer Verletzung gesperrt wurde? Die würden das nicht sperren? Sie könnten und dürften aber. Es wird sehr leicht gemacht den Leuten für sie wichtige Informationsquellen zu sperren. Das ist nicht gut.

Straßensperre wegen UrheberrechtEin fiktives Beispiel abseits des Internets, das die Bedeutung zeigt

Stellen wir uns vor, ein Wirt in Wien spielt in seinem Lokal Musik ab und bezahlt keine Gebühr an die AKM (Anmerkung: AKM ist die Verwertungsgesellschaft des geistigen Eigentums von Künstlern und sorgt dafür, dass diese ihr Geld bekommen, wenn man mit Ihren Werken verdient). Unser Wirt sollte bezahlen, die Künstler haben durchaus ein Recht darauf entlohnt zu werden, wenn sie für den Wirt seine Gäste unterhalten. Jetzt macht die AKM in unserem Beispiel den Schritt, der der besagten Zensur im Internet gleichkommt. Sie geht nicht zu dem Wirt, der dafür verantwortlich ist, sondern nennt den Straßenbetreiber, also die Stadt Wien einen Vermittler, der dafür sorgt, dass die Menschen in das Wirtshaus gehen können, und veranlasst eine Sperre des Straßenabschnittes in dem das Wirtshaus zu finden ist. Damit niemand mehr hinkommt. Würden Sie das immer noch gut finden? Weiter noch, sie macht die Stadt Wien mitverantwortlich als Vermittler, dass Menschen illegal Musik hören dürfen. Das Beispiel ist absurd, keine Frage – aber so in etwa könnte man die Zensur im Internet betrachten, weil man jemandem den Weg versperrt. Ich hoffe unsere EU Parlamentarier segnen diese Entscheidung für eine Zensur im Internet nicht in Form eines Gesetzes ab – die Entscheidung fällt am 3. April.

Aktualisierung 23.7.2014 –  OGH Urteil

Nun hat auch der OGH in Österreich ein entsprechendes Urteil zur Sperre von das Copyright verletzenden Inhalten durch die Provider ausgesprochen:

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Artikel zum Thema Urheberrecht auf der Guten Webseite: